Schulordnung

Schulordnung der Freien Schule St.Michael, Geislingen Stand: November 2012

A. Präambel

Eltern und Lehrer sind gemeinsame Förderer der Kinder Form und Gestalt der Schule entstehen durch das Zusammenspiel von Innen- und Außenwelt. Schule ist Schutzraum. Wir schaffen eine Lernsituation, in der Mode- und Zeit-Erscheinungen nur den Raum erhalten sollen, wie er unserer Pädagogik zuträglich ist. Wir möchten die Einzelindividualität erkennen und fördern. Dazu gehört es, den jungen Menschen demokratische Spielregeln, Pflichten und Rechte zum Erlebnis zu bringen, die sie erproben und ausüben sollen. Gegenseitige Rücksichtnahme, Freundlichkeit und Hilfsbereitschaft sollen ausgebildet werden. Sie sind auch die Grundlage für ein gutes Schulklima. Zur Entwicklung des Kindes und des Jugendlichen gehören Versuche, Grenzen zu prüfen. Eltern und Lehrer unterstützen sich gegenseitig, damit die jungen Menschen dabei den Widerstand erleben, den sie suchen. Auch diese Schulordnung wird immer wieder in Frage gestellt werden. Ihre Einhaltung wird von allen Erwachsenen überwacht. Stillschweigendes Dulden von Übertretungen zerstört auf Dauer die Gemeinschaftsbildung. Wer erkanntermaßen gegen eine Regel verstößt, muss wissen, dass er die Folgen zu tragen hat. Die Schulordnung gilt für den Schulweg, das Schulgelände und für alle Schulveranstaltungen auch außerhalb der Schule.

B. Die Grundlagen unserer Schulgemeinschaft

Jeder trägt Verantwortung für
• die Gesundheit und Unversehrtheit aller
• einen freundlichen Umgangston
• eine offene, vertrauensvolle Zusammenarbeit
• gestaltete Räume, in denen wir uns wohl fühlen können
• einen störungsfreien Unterricht

Jeder hat das Recht
• auf Anerkennung seiner Persönlichkeit
• auf eine bestmögliche Förderung
• auf eine gerechte Behandlung
• seine Interessen, Wünsche und Beschwerden in angemessener Weise einbringen zu dürfen

Jeder hat die Pflicht
• regelmäßig und pünktlich am Unterricht teilzunehmen. Klassenfahrten, Schulfeiern und ihre Vorbereitung, Proben für ein Spiel etc. gelten als Unterricht und erfordern die Teilnahme aller betroffenen Schüler gewissenhaft wahrzunehmen
• seine Aufgaben, insbesondere Hausaufgaben, gewissenhaft wahrzunehmen
• sich rücksichtsvoll zu verhalten; Spott, Hohn, und Beleidigungen sind verletzend und verhindern die freie Entfaltung des Menschen
• sorgsam mit Schuleinrichtungen, Unterrichtsmitteln und dem Eigentum anderer umzugehen
• die Freizeit, insbesondere auch die Wochenenden, so zu gestalten, dass eine aktive Teilnahme am Unterricht des nächsten Tages möglich ist. Wir bitten deshalb die Eltern, den Gebrauch der modernen Medien altersgemäß zu begrenzen (Faustformel: Klassenstufe * 10 Minuten pro Tag)

C. Verhalten auf dem Schulgelände

1. Das Befahren des Schulgeländes gefährdet andere und ist daher während des Unterrichts und in den Pausen zu unterlassen. Ausnahmen sind Anlieferungen und wichtige Transportfahrten.

2. Das Benutzen von Fahrzeugen (alles mit Rädern) und das Ballspielen sind im Schulgebäude nicht erlaubt.

3. Die große Pause sollte von allen Schülern in der Regel auf dem Pausenhof verbracht werden. Ausnahmen bei widrigen Wetterverhältnissen werden angesagt. Die zur Aufsicht eingeteilten Lehrer haben, bei Verhinderung, ihre Vertretung selbst zu regeln. Das Schulgelände darf während der Pausen und in evt. Hohlstunden nur mit der Genehmigung eines Lehrers verlassen werden.

4. Das Werfen von Schneebällen ist nur auf der großen Wiese erlaubt.

5. Das Rauchen ist auf dem Schulgelände (auch Erwachsenen) nicht gestattet.

6. Alkoholische Getränke und sonstige Drogen sind grundsätzlich nicht erlaubt. Schon ihr Mitführen führt zur sofortigen Beurlaubung und ist ein Grund zur Kündigung des Schulvertrages.

7. Das Kauen von Kaugummi ist bei allen schulischen Veranstaltungen nicht gestattet.

8. Alle elektronischen Musik- und Spielgeräte dürfen in der Schule von Schülern nicht verwendet werden. Handys bleiben während der gesamten Schulzeit (auch in den Pausen) vollständig ausgeschaltet in den Schultaschen. Absolut notwendige Anrufe sind aus gesundheitlichen Gründen nur im Freien möglich. Bei Verstößen sind Handys einzuziehen und, frühestens(!), am Ende der Unterrichtszeit an den Schüler zurück zu geben.

9. Waffen aller Art und entsprechende Attrappen (Spielzeug) sind verboten.

10. Fundgegenstände werden im Schulbüro abgegeben.

11. Toiletten sind keine Aufenthaltsräume. Absichtliche Verschmutzungen sind Sachbeschädigungen.

12. Fenster sind keine Durchgänge.

13. Jede Klasse hinterlässt ihr Klassenzimmer besenrein. Die Tafel ist durch den Ordnungsdienst zu wischen. Der Klassenbuchdienst nimmt das Buch in andere Unterrichtsräume mit und sorgt, besonders bei geteilten Klassen, für die Einträge aller unterrichtenden Lehrer.

14. Alle achten auf die sachgerechte Mülltrennung im Klassenzimmer und auf dem Schulgelände. Der Ordnungsdienst leert die Behälter bei Bedarf in den Pausen in die vorgesehenen Großbehälter.

15. Alle Lehrer und an der Schule tätigen Erwachsene sind, laut Gesetz, weisungsberechtigt.

16. Lehrer und Schüler gehen beim ersten Läuten in ihr Klassenzimmer. Beim zweiten Läuten beginnt der Unterricht. Die 5-Minuten-Pausen dienen dem Toilettengang und dem Wechsel des Unterrichtsraumes.

17. Erscheint ein Lehrer auch 10 Minuten nach eigentlichem Unterrichtsbeginn noch nicht im Klassenzimmer, so verständigt ein Schüler einen erreichbaren anderen Lehrer. Die Klasse bleibt, bis zur Klärung der Situation, im Klassenzimmer und verhält sich diszipliniert. Der Vertretungsplan ist am Anschlagbrett ausgehängt.

18. Eltern zeigen das überraschende Unwohlsein o. ähnl. ihrer Kinder bis 8:00 Uhr auf dem Anrufbeantworter des Schulbüros an. Schulversäumnisse werden in schriftlicher Form mit Unterschrift eines Elternteils am 1. Tag des Wiederkommens beim Klassenlehrer/Tutor entschuldigt. Krankheitsbedingte Fehlzeiten, die eine Woche überschreiten, bedürfen zur Entschuldigung eines ärztlichen Attests. Entschuldigte und unentschuldigte Unterrichtsversäumnisse werden im Jahreszeugnis vermerkt.

19. Möchte ein Schüler vom Unterricht beurlaubt werden, muss frühzeitig angefragt werden. Über eine Beurlaubung von 1 bis 3 Tagen entscheidet der Klassenlehrer/Tutor. Über eine längere Beurlaubung wird in der Konferenz entschieden, entsprechend frühzeitig ist eine Anfrage notwendig. Beurlaubungen vor oder im Anschluss an die Ferien sind nur ausnahmsweise möglich und werden nur durch die Lehrerkonferenz genehmigt oder auch abgelehnt.