Finanzierung

Unsere Schule kann nur dann bestehen, wenn das Fundament nachhaltig wirtschaftlich solide und zukunftsfähig ist. Die Finanzierung unserer Schule besteht im wesentlichen aus

  • der staatlichen Förderung,
  • den monatlich zu entrichtenden Beiträgen der Eltern,
  • Spenden

Darüber hinaus unterstützen alle Eltern, Lehrer und Angestellte unsere schulischen Aktivitäten und bilden somit eine zuverlässige belastbare und engagierte Gemeinschaft zum Wohle unserer Kinder.

 

Beitragsordnung

(Stand August 2022)

Die Freie Schule St. Michael benötigt zur Kostendeckung der waldorfspezifischen Pädagogik die finanzielle Mithilfe der Eltern/Erziehungsberechtigte. Die Kosten unserer Schule werden durch die Landeszuschüsse nicht vollständig abgedeckt, daher sind wir auf die Erhebung eines Schulgeldbeitrages angewiesen.

Unsere Schule hat das erklärte Ziel, kein Kind wegen der finanziellen Situation seiner Eltern/Erziehungsberechtigten vom Schulbesuch auszuschließen. Erst nach der Aufnahme eines Kindes, die unter rein pädagogischen Gesichtspunkten erfolgt, wird in einem individuellen Gespräch festgestellt, ob die Eltern/Erziehungsberechtigten den Schulgeldbeitrag erbringen können oder welche Zahlungen ihnen möglich sind.

Der von der Mitgliederversammlung und Vorstand beschlossene Schulelternbeitrag beträgt zu Zeit 280,- € monatlich.
Sind Eltern/Erziehungsberechtigte nicht in der Lage, den vollen Schulgeldbeitrag für Ihre Kinder, welche die Schule besuchen, zu bezahlen, so ist der Schulträger bestrebt, die Erfordernisse der Schule und die wirtschaftlichen Verhältnisse der Eltern/Erziehungsberechtigte zu berücksichtigen. Die Festsetzung einer individuellen Unterstützung der Eltern/Erziehungsberechtigte durch Reduktion (Stundung oder Nachlass) auf den Schulgeldbeitrag erfolgt in einem Einzelgespräch mit einem Vertreter des Vorstandes.

Anstelle des Familienbeitrages können die Eltern/Erziehungsberechtigten einmalig bei Abschluss des Vertrages wählen, dass ein Beitrag von 5% des Haushaltsnettoeinkommens der Familie pro Kind und Monat erhoben wird. (1/12 aus 5% des gesamten jährlichen Haushaltsnettoeinkommens). Für das 2. Kind reduziert sich der Prozentsatz um 0,5 Prozentpunkte, für das 3. Kind um 1,0 Prozentpunkte, usw
(bei Trennung/Scheidung wird das Haushaltseinkommen beider Unterhaltsverpflichtenden addiert zum familiären Haushaltsnettoeinkommen).
Bei reduzierten Schulbeiträgen kann nach Ablauf eines Jahres erneut zu einem Beitragsgespräch eingeladen werden.
Alle Angaben werden stets streng vertraulich behandelt.

Der Elternbeitrag (Schulgeldbeitrag und ggf. gesonderte Beträge) ist ein Jahresbeitrag der in 12 Raten zu Beginn eines jeden Monats fällig ist. Die Raten sind auch während der Schulferien und etwaiger Krankheitszeiten zu bezahlen.

Das Schuljahr beginnt am 01. August eines jeden Jahres und endet am 31. Juli des Folgejahres.